Herzlich willkommen!
Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihrer Notare Benedikt Goslich und Dr. Thomas Weierer in Günzburg. Die Notare, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.
Hier werden wir für Sie tätig!
Notare in Günzburg.
Tradition und Moderne.
Aktuelles
Altbeschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft – dringend Handlungsbedarf prüfen
Durch die letzte Reform des Wohnungseigentumsgesetzes haben sich die Voraussetzungen, unter denen Beschlüsse einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft auch gegenüber Käufern und anderen Rechtsnachfolgern gelten, erheblich geändert. Die Übergangsvorschrift zum Schutz alter Beschlüsse läuft Ende 2025 aus. Es sollte daher geprüft werden, ob für Altbeschlüsse Anpassungsbedarf besteht.
Erstellt am Donnerstag, 6. November 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Kredit abbezahlt ‒ und jetzt?
Wenn ein Darlehen endlich abbezahlt ist, fragen sich viele Eigentümer, was mit der dafür eingetragenen Grundschuld passiert. Muss sie gelöscht werden oder kann sie einfach im Grundbuch stehenbleiben? Entgegen landläufiger Meinung bringt das „Stehenlassen“ nur in wenigen Fällen Vorteile, birgt gleichzeitig aber erhebliche Risiken für einen späteren Verkauf oder eine spätere Überlassung der Immobilie.
Erstellt am Dienstag, 16. September 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Das gilt bei der Adoption von Kindern oder Erwachsenen
Eine Adoption kommt häufig dann in Betracht, wenn Kinder über längere Zeit in einer Patchwork- oder Pflegefamilie leben und kaum oder kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht. Die konkreten rechtlichen Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch abhängig vom Alter des Adoptivkinds in spe. Bei minderjährigen Kindern ist die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich, wobei das bisher bestehende rechtliche Verwandtschaftsverhältnis mit der Adoption endet.
Erstellt am Freitag, 11. Juli 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Pflichtteilsverzicht nur mit Notar möglich
Einen berechtigten Erben vom Pflichtteil auszuschließen, ist von Gesetzes wegen nur in Ausnahmefällen möglich. Mitunter wünschen Betroffene jedoch selbst einen Pflichtteilsverzicht. Dazu ist ein Pflichtteilsverzichtvertrag notwendig. Dabei sind einige wichtige Vorgaben zu beachten.
Erstellt am Freitag, 27. Juni 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer
Befreiung von der Ausweispflicht – mit Risiken behaftet
Gerade ältere Menschen verzichten nach Ablauf ihres Ausweises oft auf eine Neubeantragung – etwa, weil sie pflegebedürftig sind oder sich nur noch selten in der Öffentlichkeit bewegen. Was gut gemeint ist, kann jedoch zum Problem werden: Auch bei einer amtlichen Befreiung von der Ausweispflicht sind Notarinnen und Notare angehalten, die Identität der Beteiligten zweifelsfrei festzustellen. Die Notarkammer Sachsen warnt in diesen Fällen vor unerwarteten Hürden bei der Beurkundung von Testamenten, Vorsorgevollmachten oder Immobilienkaufverträgen.
Erstellt am Montag, 2. Juni 2025
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer