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Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf den Internetseiten Ihrers Notars Benedikt Goslich in Günzburg. Der Notar, die Referatsleiter und das gesamte Team freuen sich über Ihr Interesse. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen die Kanzlei, unsere Tätigkeiten und natürlich uns selbst vorstellen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen, gerne auch in einem persönlichen Besprechungstermin in unseren Büroräumen, jederzeit zur Verfügung.

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Tradition und Moderne.

Aktuelles

Wann ist der Anspruch aufs Erbe verwirkt? Erbunwürdigkeit nur in den seltensten Fällen

Kommt es zwischen Eltern und erwachsenen Kindern zum heftigen Streit oder fühlen sich Vater und Mutter am Lebensabend dauerhaft vernachlässigt, halten sie den eigenen Nachwuchs bisweilen für erbunwürdig. Der Gesetzgeber hat die Hürden für die Annahme einer Erbunwürdigkeit jedoch deutlich höher gesetzt, als viele glauben. Auch der selbstverschuldete Abbruch einer Ausbildung oder die Wahl eines Ehegatten, mit dem die Eltern nicht „einverstanden“ sind, begründen keinesfalls eine Erbunwürdigkeit.

Erstellt am Montag, 14. August 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Erweiterung der notariellen Online-Verfahren

Das derzeitige Angebot an notariellen Online-Verfahren in Deutschland wird zum 1. August 2023 erweitert: Ab sofort können auch einstimmige Gesellschafterbeschlüsse wie Satzungsänderungen oder Kapitalmaßnahmen bei einer GmbH online beurkundet werden. Auch Vereinsregisteranmeldungen sind nun digital möglich. „Damit ist der nächste Meilenstein zur Digitalisierung des Notariats erreicht“, begrüßt Prof. Dr. Jens Bormann, Präsident der Bundesnotarkammer, die Erweiterung der notariellen Online-Verfahren. Bereits seit dem 1. August 2022 können GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) online vor einer Notarin oder einem Notar gegründet werden. Auch Registeranmeldungen im Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister sind online seit einem Jahr möglich.

Erstellt am Dienstag, 1. August 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Wenn Erben in finanziellen Schwierigkeiten stecken – Bedürftigentestament verhindert fremden Zugriff aufs Erbe

Viele Menschen wünschen sich, ihren Nachkommen etwas von Wert zu hinterlassen, damit sie es später besser haben. Sind die Erben jedoch verschuldet, in Insolvenz geraten oder beziehen Sozialhilfe, wenden sich besorgte Eltern oft an den Notar. Ein sogenanntes Bedürftigentestament mit Testamentsvollstreckung und Vor- und Nacherbschaft kann verhindern, dass Gläubiger Zugriff auf den Nachlass erhalten. Hierzu ist das Testament stets genau auf den Einzelfall abzustimmen.

Erstellt am Dienstag, 23. Mai 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Beim Testament auch an den Fall einer Trennung denken - Erbfolge bleibt bis zur Scheidung oder Neuregelung bestehen

Wenn sich Ehepaare trennen, möchten sie einander in aller Regel auch nichts mehr vererben. Die Scheidung ist jedoch frühestens nach einem Jahr möglich. Verstirbt einer der Ex-Partner innerhalb dieser Zeit, besteht der gesetzliche Erbanspruch weiterhin. Das gesetzliche Erbrecht wird erst mit Antragstellung und Vorliegen der Scheidungsvoraussetzungen unwirksam. Eheleute sollten also frühzeitig die erbrechtlichen Folgen einer Trennung sowie Ehescheidung bedenken und notariell regeln. Dies gilt erst recht für nicht miteinander verheiratete Lebensgefährten, die einen Erbvertrag schließen.

Erstellt am Montag, 24. April 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

Wie Sie jederzeit rundum abgesichert sind - Alle wichtigen Vollmachten auf einen Blick

Notarkammer Celle. Ein fataler Unfall oder eine schwere Krankheit können jeden treffen – auch in jungen Jahren. Keineswegs übernimmt dann der Ehepartner oder ein naher Verwandter automatisch die Rechtsgeschäfte im Namen des Betroffenen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzusorgen. Vollmachtgeber können Personen ihres Vertrauens für den Ernstfall oder bei längeren Abwesenheiten umfassende Entscheidungsbefugnisse erteilen, die sogar über ihren eigenen Tod hinaus wirken. Der Gang zum Notar ist zumeist nicht vorgeschrieben, aber sehr zu empfehlen, um zu verhindern, dass die Gültigkeit der Vollmacht angezweifelt wird. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der gängigsten Vollmachten für Privatleute und Unternehmen.

Erstellt am Dienstag, 28. März 2023
Den vollständigen Artikel finden Sie hier: Pressemitteilungen der Bundesnotarkammer

 

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